AGB

Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen für die Ahrtal Apartments

nachfolgend Ahrtal Apartments genannt. Die Ahrtal Apartments vermieten Ferienwohnungen in Bad Neuenahr Ahrweiler, Kirchenpfad 9 entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und den Ahrtal Apartments zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags, nachfolgend Vertrag genannt, und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und den Ahrtal Apartments . Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1. Vertragsschluss

1.1. Mit der Buchung bietet der Gast den Ahrtal Apartments den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage .

1.2. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von den Ahrtal Apartments herausgegeben werden, sind für diese und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht gemacht wurden.

1.3. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

1.4. Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

1.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung oder Vorabrechnung zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass mündliche Bestätigungen für den Gast und den Ahrtal Apartments rechtsverbindlich sind. Im Regelfall werden die Ahrtal Apartments eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung / Rechnung an den Gast übermitteln.

1.6. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der Ahrtal Apartments vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.

1.7. Unterbreiten die Ahrtal Apartments auf Wunsch des Gastes ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot der Ahrtal Apartments an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung,Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

2. Reservierungen

2.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit den Ahrtal Apartments möglich.

2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt den Ahrtal Apartments Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, ist die Reservierung ohne weitere Benachrichtigung durch die Ahrtal Apartments gegenstandslos. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so wird die Buchung, unabhängig einer etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung durch die Ahrtal Apartments, verbindlich.

3. Preise und Leistungen

3.1. Die im Prospekt/Homepage angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht etwas anders vereinbart ist. Ausgewiesene Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgaben sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen sowie für Wahl- und Zusatzleistungen werden gesondert abgerechnet.

3.2. Die von den Ahrtal Apartments geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

3.3. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich An- und Abreisetermin, Aufenthaltsdauer, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, können die Ahrtal Apartments ein Umbuchungsentgelt von EUR 15,- pro Änderungsvorgang verlangen.

4. Zahlung

4.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist binnen einer Frist von zwei Wochen eine Anzahlung zu leisten, die auf den Buchungspreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 25% des Buchungspreises. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Buchungspreis sofort fällig.

4.2. Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung können die Ahrtal Apartments eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises verlangen.

4.3. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich.
Kredit.- und EC.- Kartenzahlungen sind möglich.

5. Rücktritt und Nichtanreise

5.1. Der Gast/Auftraggeber kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt, zur Vermeidung von Missverständnissen, schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei den Ahrtal Apartments . Im Falle des Rücktritts durch den Gast bleibt der Anspruch der Ahrtal Apartments auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.

5.2. Die Ahrtal Apartments wird sich im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft, um eine anderweitige Neuvermietung der Unterkunft bemühen. Die Ahrtal Apartments hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

5.3. Der Gast hat an die Ahrtal Apartments die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen, einschließlich aller Nebenkosten, ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe,:
a) bis zu 3 Monaten vor Reisebeginn, 25 % des Buchungspreises
b) bis zu 2 Monaten vor Reisebeginn, 50 % des Buchungspreises
c) bis zu 1 Monat vor Reisebeginn, 90 % des Buchungspreises.

5.4 Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, den Ahrtal Apartments nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die unter Ziffer 5.3. berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen erfolgt ist. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

5.5 Der Abschluss einer Reise-Rücktritts-Versicherung wird dringend empfohlen.

6. An- und Abreise

6.1. Die Anreise des Gastes hat, vorbehaltlich eines besonders vereinbarten Zeitpunkts, bis spätestens 18:00 Uhr zu erfolgen.

6.2. Der Gast ist verpflichtet den Ahrtal Apartments umgehend, spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt, eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, sind die Ahrtal Apartments berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu belegen.

6.3. Die Abreise des Gastes hat, vorbehaltlich eines besonders vereinbarten Zeitpunktes, spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft können die Ahrtal Apartments eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

7. Pflichten des Gastes

7.1 Der Gast darf das Apartment nur zu Beherbergungszwecken und nur in dem im Vertrag genannten Zeitraum und mit der im Vertrag genannten Personenzahl nutzen. Eine Untervermietung oder Beherbergung von anderen Personen ist nicht gestattet und eine solche Nutzung wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen.

7.2. Der Gast hat die Mietsache und das Inventar sowie auch alle sonstigen Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände der Unterkunft pfleglich zu behandeln. Dazu zählt auch, dass er für eine ordnungsgemäße Belüftung, Beheizung und Reinigung während der Nutzungszeit, soweit nicht vom Leistungsumfang des Vertrages umfasst, zu sorgen hat.

7.3. Das Rauchen innerhalb der Apartments ist nicht gestattet.

7.4. Die allgemeinen Ruhezeiten sind zu beachten. Beim Verlassen der Wohnung sind sämtliche Fenster, Außentüren und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschließlich der Beleuchtung abzuschalten. Bei Abreise des Gastes ist das Apartment zudem in einem geräumten Zustand, mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenem Inventar schadenfrei an den Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten zu übergeben. Zuvor ist jeglicher Müll aus der Wohnung zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen, grobe Verschmutzungen sind zu beseitigen und die Betten sind abzuziehen.

7.5. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich den Ahrtal Apartments anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

7.6. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor den Ahrtal Apartments im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von den Ahrtal Apartments verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, für die Ahrtal Apartments erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

8. Haftung der Ahrtal Apartments

8.1. Die vertragliche Haftung der Ahrtal Apartments für Schäden, die nicht Körperschäden sind (ein-schließlich der Schäden wegen Verletzung von vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes von den Ahrtal Apartments weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die Ahrtal Apartments für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

8.2. Eine etwaige Haftung der Ahrtal Apartments für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

8.3. Die Ahrtal Apartments haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

9. Haftung des Gastes und fristloses Kündigungsrecht der Ahrtal Apartments

9.1. Der Gast haftet den Ahrtal Apartments für alle Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung oder durch eine Nutzung über den vereinbarten Nutzungszweck und -umfang hinaus entstehen. Ferner haftet er für Beschädigungen / Verschlechterungen, die durch ihn oder einen Mitbewohner/ Besucher schuldhaft verursacht werden, sowie für Abnutzungen, die durch über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Benutzung entstehen.

9.2. Der Gast hat jeden in und an den Apartments, dem Inventar und den sonstigen Einrichtungsgegenständen auftretenden oder festgestellten Schaden unverzüglich den Ahrtal Apartments anzuzeigen. Bei Nichtanzeige haftet der Gast den Ahrtal Apartments für den Schaden, welcher daraus entsteht, dass keine Abhilfe geschaffen werden konnte (§ 536 c BGB).

9.3. Soweit der Gast eine Haft- und/oder Hausratversicherung abgeschlossen hat, die Schäden der vorher bezeichneten Art reguliert, tritt er hiermit seine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Versicherer an die Ahrtal Apartments ab und ermächtigt diese zugleich diese Ansprüche gegen den Versicherer im eigenen Namen geltend zu machen. Der Anspruch gegen den Versicherer tritt dabei neben den Anspruch gegen den Gast und kann vom Vermieter wahlweise geltend gemacht werden.

9.4. Verstößt der Gast, trotz Abmahnung, in erheblicher Weise gegen die Hausordnung oder gegen die vertraglichen Vereinbarungen oder erfolgt eine Veränderung der Nutzung des Apartments oder eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste, so können die Ahrtal Apartments den Vertrag fristlos kündigen und Schadenersatz in Form des vollen Mietzinses für den gesamten Vertragszeitraum verlangen. Stellen die Ahrtal Apartments fest, dass die Räumlichkeiten von mehr oder anderen Personen genutzt worden sind, als im Vertrag vereinbart, so kann er zudem einen entsprechenden Aufpreis erheben.

10. Verjährung

10.1. Ansprüche des Gastes aus dem Vertrag gegenüber den Ahrtal Apartments aus dem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung, verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und den Ahrtal Apartments als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

10.2. Schweben zwischen dem Gast und den Ahrtal Apartments Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt , bis der Gast oder die Ahrtal Apartments die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorher bezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und den Ahrtal Apartments findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

11.2. Für Klagen gegen Gäste/Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/ Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Ahrtal Apartments vereinbart.

11.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Anstelle der ungültigen Regelung gilt eine ihr möglichst nahe kommender gültiger Bestimmung.

Informationen zur Online-Streitbeilegung Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Ahrtal Aartments
Inhaber: Anna Hüttig
Kirchenpfad 9
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Ahrtal Apartments

Kirchenpfad 9 | 53474 Bad Neuenahr Ahrweiler
Telefon: +49 (0)2641 9187940
E-Mail: rezeption@ahrtalapartments.de

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